Feemily – Die Personalvermittlung für IHR Zuhause,
Mag. Sandra Leingartner-Breitenfellner, LL.M.,
Hostauerstraße 87, 4100 Ottensheim
(nachfolgend „Feemily“ genannt)
Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermittler Feemily und dem jeweiligen Auftraggeber.
1. Vertragsgegenstand
Feemily verfügt über das freie Gewerbe der Arbeitsvermittlung gem § 151a GewO. Die Ausübung der Tätigkeit der Arbeitsvermittlung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Arbeitsmarktförderungsgesetzes und der Gewerbeordnung 1994 in der jeweils geltenden Fassung.
Es wird die Arbeitsvermittlung für folgende Bereiche angeboten:
Haushälter:in, Nanny, Personal Assistent, Babysitter:in, Haushaltshilfe, Familienmanager:in, Tiersitter:in, Haussitter:in, Seniorenassistenz
Gegenstand dieses Vertrages ist die Zusammenführung von arbeitssuchenden Kandidaten („Bewerbern“) zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Auftraggeber.
Der Vertrag zwischen Feemily und dem Auftraggeber kommt mit Unterfertigung des Vermittlungsvertrages zustande.
Vom gegenständlichen Vertrag abweichende Vereinbarungen oder Bedingungen werden nur dann von Feemily anerkannt, wenn diesen schriftlich zugestimmt wurde.
2. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat Feemily alle für die Kandidatenauswahl wesentlichen Informationen und Anforderungen bei Auftragserteilung bekanntzugeben. Dazu gehören insbesondere Art und Dauer des Arbeitseinsatzes, die zu besetzende Position, der Tätigkeitsbereich (Stellenbeschreibungen), die benötigte Qualifikation, die vorgesehene Entlohnung und die maßgeblichen Entlohnungsvorschriften.
Der Auftraggeber hat Feemily bei der Ausübung seiner Tätigkeit redlich zu unterstützen und ihm jede Hilfestellung und Unterstützung zu leisten, die für die erfolgreiche Vermittlung notwendig und förderlich ist.
Weiters hat er ihn über alle Änderungen sowie sonstigen Umstände, welche für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind, umgehend zu informieren.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Eignung und Qualifikation der zu vermittelnden Kandidaten eigenständig zu überprüfen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, wahrheitsgemäß anzugeben, ob er die Dienstleistungen vom Vermittler als Privat- oder als Geschäftskunde nutzt.
3. Dauer und Beendigung der Vertragsbeziehung
Der einzelne Vermittlungsauftrag kann jederzeit von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten beendet werden.
Bei Vermittlung geringfügiger Tätigkeit i. S. d. Variante 2, wird eine Mindestbindung mit Kündigungsverzicht von sechs Monaten vereinbart. Der Vertrag kann nach Ablauf der Mindestbindungsdauer monatlich zum Monatsende gekündigt werden.
Bis zum Beendigungszeitpunkt entstandene Kosten (z.B. Bearbeitungs- und Vermittlungsgebühren) sind Feemily in allen Fällen ohne Abzug zu erstatten.
Die Vertragspartner sind zudem berechtigt, die sofortige vorzeitige Auflösung dieses Vertrages zu erklären, wenn ein von einem Vertragspartner zu vertretender wichtiger Grund vorliegt, der dem anderen Vertragspartner ein Festhalten an diesem Vertrag unzumutbar macht und eine schriftlich gesetzte, angemessene, jedenfalls aber vierzehn [14] Tage währende Nachfrist zur Behebung des wichtigen Grundes fruchtlos verstrichen ist.
Als wichtige Gründe i. S. dieses Vertragspunktes werden insb. vereinbart: Nichtbezahlung von fälligen (nicht verjährten) Forderungen trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder Abweisung eines Antrages mangels kostendeckenden Vermögens; grober Verstoß eines Vertragspartners gegen die in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen, insb. der Interessenwahrungs- oder Geheimhaltungspflicht.
4. Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Bewerber
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Feemily lediglich den Kontakt zu Bewerbern herstellt und die Bewerber weder Angestellte noch freie Mitarbeiter noch sonstige Beschäftigte von Feemily sind. Aus diesem Grunde kommt eine Vereinbarung/Dienstvertrag bezüglich der auszuführenden Tätigkeiten und der Vergütung ausschließlich zwischen dem Bewerber und dem Auftraggeber zustande.
Der Auftraggeber ist allein für die Beschäftigung der Bewerber und der sich daraus ergebenden Pflichten, insbesondere die ordnungsgemäße Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern, die Abführung etwaiger Steuern und Abgaben etc. sowie die Bezahlung der Arbeitskraft verantwortlich. Feemily übernimmt keine Haftung für jedwede dem Auftraggeber aus dem vermittelten Beschäftigungsverhältnis erwachsende Verpflichtungen.
Der Auftraggeber nimmt i. S. d. § 3 AMFG zur Kenntnis, dass
5. Zahlungsmodalitäten
Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig.
Wird die Rechnung vom Auftraggeber nicht binnen 10 Tagen ab Zugang schriftlich beanstandet, gilt diese hinsichtlich der Höhe des Honorars als genehmigt und anerkannt.
Feemily ist bei Zahlungsverzug des Auftraggebers weiters berechtigt, seine Leistungen einzustellen und jenes Entgelt, welches Feemily bei vollständiger Erfüllung aller übrigen Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber gebührt hätte, in Rechnung zu stellen.
Sämtliche Beträge verstehen sich für Privathaushalte brutto, d. h. inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, für Unternehmen netto, d. h. zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug ist Feemily berechtigt, Mahngebühren sowie Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu erheben.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Rügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
6. Leistungsumfang
Mit Unterfertigung des Vermittlungsvertrages kommt der Vertrag zwischen Auftraggeber und Feemily zustande.
Hat der Auftraggeber alle relevanten Informationen zum Job sowie seine Kontakt- und Rechnungsdaten übermittelt, kann Feemily die Personalsuche starten.
Feemily wählt unter den Bewerbern passende Kandidaten aus und fordert diese zur Bestätigung der Teilnahme zum Bewerbungsgespräch auf. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der durch den Auftraggeber übermittelten Informationen zum Job.
Feemily wird dem Auftraggeber Informationen über Bewerber, entsprechend dem jeweiligen Anforderungsprofil zukommen lassen.
Die Endauswahl eines Kandidaten obliegt dem Auftraggeber. Die von Feemily zu einem Bewerber gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Bewerbers oder von Dritten (z. B. früheren Dienstgebern). Feemily übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben sowie für die Echtheit und Richtigkeit allenfalls weitergeleiteter Dokumente.
Die Personalsuche wird so lange aufrechterhalten, bis der vom Auftraggeber übermittelte Personalbedarf erfüllt ist oder die Dauer des Jobs überschritten ist.
Sofern ein Bewerber in die Auswahl des Auftraggebers kommt, wird der persönliche Kontakt zwischen Auftraggeber und Bewerber hergestellt.
Wenn vermittelte Bewerber den Job absagen, bzw. das Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs Monaten endet, versucht Feemily einmalig Ersatz zu finden. Wenn seitens Auftraggeber einem vermittelten Bewerber keine Einstellungszusage gemacht wird, versucht Feemily einmalig Ersatz zu finden.
Dies gilt bei Teil- und Vollzeitbeschäftigung, bzw. einer geringfügigen Tätigkeit i. S. d. Variante 1.
Bei einer geringfügigen Tätigkeit, i. S. d. Variante 2, versucht Feemily, über dieses Ausmaß hinaus, weiteren Ersatz zu finden.
7. Vertragsstrafe
Kommt in weiterer Folge kein Vertragsverhältnis zwischen Bewerber und Auftraggeber zustande, ist Feemily auf ein ehrliches Feedback der Auftraggeber angewiesen. Feemily behält sich vor, die Rechtmäßigkeit einer Stornierung/Absage zu prüfen. Bei missbräuchlichen Stornierungen, insbesondere wenn Bewerber dennoch zum Einsatz kommen oder persönliche Daten der Bewerber weiterhin genutzt werden, kann Feemily eine angemessene Vertragsstrafe i. H. v. zweifachen Bruttomonatsgehalt der Arbeitskraft verlangen.
8. Honorar/Fälligkeit
8. a) Voll-/bzw. Teilzeitkraft:
einmalige Bearbeitungsgebühr: EUR 500,00; fällig bei Unterfertigung des Vermittlungsvertrages,
Vermittlungsgebühr: zweifaches Bruttomonatsgehalt der Arbeitskraft; fällig bei Einstellungszusage gegenüber der Arbeitskraft.
8. b) Geringfügige Tätigkeit:
Variante 1: einmalige Bearbeitungsgebühr: EUR 500,00; fällig bei Unterfertigung des Vermittlungsvertrages.
Variante 2: einmalige Bearbeitungsgebühr: EUR 250,00; fällig bei Unterfertigung des Vermittlungsvertrages,
Vermittlungsgebühr: monatliche Pauschale i. H. v. EUR 49,00, erstmalig fällig bei Einstellungszusage gegenüber der Arbeitskraft.
Pkt. 8 gilt auch dann, wenn
Für den Fall, dass der Auftraggeber mit einem von Feemily namhaft gemachten Bewerber innerhalb von 12 Monaten nach erstmaliger Bekanntgabe des Namens des Bewerbers ein Vertragsverhältnis eingeht, hat der Auftraggeber ebenfalls ein Honorar in oben genannter Höhe an Feemily zu entrichten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Feemily unverzüglich über die Zusage zu informieren und das Bruttomonatsentgelt zur Ermittlung des Honorars bekannt zu geben. Das Entgelt wird auch dann fällig wenn das Vertragsverhältnis mit dem Bewerber nicht vom Auftraggeber sondern von einem mit diesem verbundenen oder sonst wie in dessen Einflussbereich stehenden oder diesem zuzurechnenden Dritten (z. B. Familienmitglieder, Dritter, welcher Daten des Bewerbers vom Auftraggeber erhalten hat, etc.) abgeschlossen wird oder wenn der Bewerber aus sonstigen Gründen (z. B. im Wege der Arbeitskräfteüberlassung durch ein drittes Unternehmen) beim Auftraggeber oder dessen zuzurechnenden Dritten tätig wird.
Hat sich ein von Feemily vorgeschlagener Bewerber bereits selbständig beim Auftraggeber beworben oder wurde dieser Bewerber bereits über einen Dritten dem Auftraggeber vorgestellt, ist der Auftraggeber verpflichtet, Feemily unverzüglich nach Erhalt des Kandidatenprofils darüber zu informieren. Feemily wird in diesem Falle hinsichtlich dieses Bewerbers keine weiteren Leistungen erbringen. Erfolgt keine Information an Feemily oder wünscht der Auftraggeber die weitere Abwicklung durch Feemily und kommt es zu einer Einstellung oder (selbständigen oder unselbständigen) Beschäftigung eines von Feemily vorgeschlagenen Bewerbers beim Auftraggeber (direkt oder über einen Dritten) innerhalb von 12 Monaten ab der Vorstellung des jeweiligen Bewerbers durch Feemily, ist Feemily berechtigt, das vereinbarte Honorar zu verrechnen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zu den in diesem Punkt genannten Zwecken, Feemily umgehend den Beschäftigungsbeginn sowie das vereinbarte Monatsbruttoentgelt bekannt zu geben.
Leistungen die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, Barauslagen und allfällige weitere Aufwendungen werden gesondert verrechnet.
Allfällige Kosten der Kandidaten, welche in Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen entstehen, sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
9. Haftungsausschluss
Feemily haftet in keinem Fall für nicht vorhersehbare Schäden, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden und Folgeschäden – insbesondere Vermögensschäden – sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter, soweit eine derartige Haftung gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, also insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Feemily haftet dem Auftraggeber nur insoweit als Feemily bei der Auswahl vorsätzliche oder grob fahrlässige Sorgfaltsverletzungen begangen hat und die mangelnde Eignung des Bewerbers nicht ohnehin für den Auftraggeber erkennbar war. Die Haftung von Feemily für leicht fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen ist jedenfalls ausgeschlossen.
Feemily haftet nicht für solche Umstände, die in der Person des Auftraggebers oder eines Bewerbers begründet sind. Feemily übernimmt keine Haftung für vermittelte Bewerber und eine damit im Zusammenhang stehende Qualität und Güte sowie einen Ausfall der Arbeitsleistung. Dies gilt insbesondere für mangelhafte Arbeitsleistung auch aufgrund mangelnder Qualifikation, einen evtl. Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus anderen Gründen. Kommt ein Job, für den Feemily einen Vermittlungsauftrag vom Auftraggeber erhalten hat, nicht zustande, übernimmt Feemily keine Haftung. Dies gilt auch, wenn sich für einen Auftrag nicht hinreichend Bewerber finden.
Feemily haftet nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von Bewerbern oder Dritten gemachten Angaben. Die Überprüfung der von den Bewerbern oder Dritten gemachten Angaben obliegt allein dem Auftraggeber.
Die vorstehenden Ausschlüsse und Einschränkungen gelten nicht für von Feemily verursachte Personenschäden.
Der Auftraggeber stellt Feemily von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Leistungserbringung frei.
10. Datenschutz und Geheimhaltungsverpflichtung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Informationen über Bewerber, die er von Feemily bekommt, streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe von Daten der Bewerber an Dritte ist untersagt.
Soweit Feemily dem Auftraggeber personenbezogene Daten, insbesondere besondere Kategorien von personenbezogenen Daten oder strafrechtlich relevanten Daten von Bewerbern oder Kandidaten übermittelt oder der Auftraggeber solche Daten von Bewerbern oder Kandidaten verarbeitet, hat der Auftraggeber die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies beinhaltet unter anderem die Verpflichtung, Bewerbungsunterlagen und Daten von Kandidaten nicht an Dritte zu übermitteln, diese wenn notwendig zu berichtigen und nach Wegfall des Zweckes zu löschen/sperren. Mit Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Auftraggeber wird der Auftraggeber in Hinblick auf diese personenbezogenen Daten Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung, (EU) 2016/679, (DSGVO). Die Verwendung solcher von Feemily an den Auftraggeber vermittelten personenbezogenen Daten für andere Zwecke als erstens die Bewertung und Auswahl von vorgeschlagenen Kandidaten bzw. zweitens die Begründung eines Dienstverhältnisses ist unzulässig und wird hiermit ausdrücklich untersagt.
Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Angeboten und Informationen über die von Feemily angebotenen Dienstleistungen auf elektronischem oder postalischem Wege, mit der elektronischen Zusendung von Rechnungen sowie mit der telefonischen Kontaktaufnahme durch Feemily ausdrücklich einverstanden.
11. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtswirksame zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Bei einer Regelungslücke ist auf den mutmaßlichen Willen der Parteien abzustellen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Vermittlers.
Es gilt österreichisches Recht und Ausschluss des IPRG und Verweisungsnormen.
Stand: Jänner 2026